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     Aktuelles 2020

30.11.2020

Trainingsbetrieb für Kinder- und Jugendsport vereinfacht

27.11.2020

SVST-Information

In der Dritten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit Gültigkeit vom 01.- 20.12.2020 findet sich im Paragraph 8a eine wesentliche Änderung, die eine Lockerung in unserem Sportbetrieb mit sich bringt.

Konkret wird das Training von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Sportvereinen in Kleingruppen bis maximal fünf (5) Personen einschließlich des Trainers oder Betreuenden erlaubt.

Des Weiteren gelten die bisherigen Regeln für den Individualsport wie am 05.11.2020 bei uns beschrieben.

Der Landesschützenverband begrüßt diese Lockerung, zumal im unseren Sport ein kontaktfreier Sport unter entsprechenden Hygieneregeln möglich ist.
 

Im Folgenden möchten wir auf einige Sachverhalte hinweisen:

Waffengesetz / Bedürfnisnachweis:
Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres und Sport haben wir vereinbart, dass der Zeitraum 02 November. - 20. Dezember 2020 für das waffenrechtliche Bedürfnis ausgeblendet wird,sofern ein Trainingsbetrieb nicht möglich war. Sowohl für den Erwerb als auch für den Besitz wird kein Sportschütze unverschuldet schlechter gestellt.
Bitte vermerkt diesen Zeitraum in den Schießnachweisen mit "Schließung wegen Corona", damit die Behörde als auch wir in der Kontrolle diesen Zusammenhang einfacher nachhalten können.

Wettkampfbetrieb:
Im Zeitraum vom 02. November - 20. Dezember 2020 finden generell keine Wettkämpfe statt.

Die November/Dezember-Wettkämpfe in den Landesligen der Freihand-Disziplinen werden entsprechend verschoben.
Die Ligen in den Auflage-Disziplinen werden ebenfalls entsprechend der Möglichkeiten angepasst.
Die Landessportleitung wird zu gegebener Zeit entsprechend informieren.

Der Beginn des Digital-Cup der Landeschützenjugend verschiebt sich weiterhin.
Die Landesjugendleitung wird entsprechend zeitnah informieren.
 

Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle in Barleben bleibt weiterhin für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
Sollten Sie ein wichtiges Anliegen haben, so können Sie einen Besuchstermin mit dem jeweiligen Ansprechpartner telefonisch vereinbaren.

 

ergänzend hier nochmal die News vom 05.11.2020

Das Ministerium für Inneres und Sport hat hinsichtlich der Begrifflichkeit des Individualsports gem. der Zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Informationen zur Klarstellung veröffentlicht.

Unter Individualsport sind alle Sportarten zu verstehen, die als individuelles Training allein oder zu zweit möglich sind. Dazu gehört auch der Schießsport. Es ist nun gemäß Klarstellung des Ministeriums geregelt, dass Individualsport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportstätten erfolgen darf, sofern dieser allein, zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Hausstandes durchgeführt wird.

Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Betreiber der Sportstätte (hier der Schießstandbetreiber) die Nutzung der Sportstätte freigibt, sowie weitere Vorgaben erfüllt.

Die Klarstellung des Ministeriums mit weiteren Hinweisen zur Durchführung finden Sie im folgenden Schreiben: 
Klarstellung - Individualsport (Ministerium für Inneres und Sport)

Wichtig: zu beachten sind weiterhin die jeweiligen kommunalen Verordnungen und Hinweise.

Wir freuen uns, dass das Ministerium dem Weg des organisierten Sports folgt und damit das Betreiben risikoarmer Sportarten mit Einschränkungen wieder ermöglicht.

 

Weitere Informtionen insbesondere zu Hygieneanforderungen im Sportbetrieb finden Sie im folgenden Artikel:
Regelungen für den Sportbetrieb ab dem 17.09.2020

 
09.11.2020

Corona: Bundestag verlängert das COVID-19-Gesetz

09.11.2020

Der Bundestag hat die Verlängerung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Das Gesetz ist seit dem 28. Oktober 2020 in Kraft und im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I, S. 2258) veröffentlicht.

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Verordnung zur Verlängerung der Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

 
05.11.2020

Individualsport
Erlaeuterung des Innenministerium zu Individualsport
Quelle: LSV-ST

 
31.10.2020

Absagen
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder
Infolge des neuen Lockdown müssen wir die Wettbewerbe für November 2020 absagen. Wir informieren wenn es weitergeht. Leider müssen wir auch die Weihnachtsfeier absagen, da wir nicht in dem Rahmen feiern können wie gewohnt. Der Vorstand bittet um Verständnis für die Maßnahmen im Interesse der Gesundheit.

Eberhard Marek

 
30.10.2020

Schiessstandsnutzung Nienburg ab den 02.11.2020
 KSV Bernburg LSV ST Magdeburg Veraenderungsordnung vom 30.10.2020

 
19.09.2020

Schiessstandsnutzung Nienburg vom 02.07.2020
8. Corona Verordnung Schiessstandhinweise

 
16.09.2020

Absage MDLC in Holztaleben
Absage

 
07.08.2020  
07.08.2020  
02.07.2020  
04.06.2020  
03.06.2020

Waffenrecht:
Bedürfnisnachweise in der Corona-Krise und Behördenpraxis

Den DSB erreichten bereits mehrere Anfragen, wie es sich mit dem Bedürfnisnachweis in Zeiten der Corona-Krise verhalte. Der monatliche Nachweis ist definitiv nicht mehr haltbar, da durch den Ausfall des Trainingsbetriebs von mehreren Wochen, dieser monatliche Nachweis nicht zu erbringen war.

Auf eine entsprechende DSB-Anfrage gab das BMI folgende Stellungnahme ab:
 
„Zum Bedürfnisnachweis in der aktuellen Pandemiesituation: Hierbei handelt es sich um eine Frage des Vollzugs, für den die Länder nach Artikel 83 GG zuständig sind. Aus Sicht des BMI bietet das Waffengesetz hier jedoch hinreichende Flexibilität, um im Interesse der Schützen sachgerechte Lösungen zu finden. Dies wird nach hiesiger Kenntnis in den Ländern auch angemessen und pragmatisch gehandhabt.“

Wenngleich der Vollzug des Waffengesetzes wie vom BMI dargestellt Ländersache ist, bieten wir im Falle von Schwierigkeiten in Ihrem Bundesland gerne unsere Unterstützung an.
 
27.05.2020

Aktuelles

6. Verordnung SARS-CoV-2

Neue Regelungen für den Schießstättenbetrieb ab dem 28. Mai

27.05.2020

Am Dienstag, den 26. Mai 2020 hat das Kabinett des Landes Sachsen-Anhalt die sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verabschiedet. Diese Verordnung tritt ab Donnerstag, den 28.05.2020 in Kraft. Unter anderem wurden auch Lockerungen für den Sportbetrieb beschlossen.

Das bedeutet für unsere Vereine, dass nun alle Arten von Schießständen ab dem 28.05.2020 wieder unter bestimmten Auflagen (insbesondere §8 6.SARS-CoV-2-EindV) genutzt werden können.
Die Nutzung der Sportanlage erfordert die Freigabe durch den (Schießstand-)Betreiber.
Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren.
Eine entsprechende Empfehlung des Landesschützenverbandes für seine Vereine können Sie unter folgendem Link abrufen und entsprechend in ausgedruckter und unterschriebener Form auf der Sportanlage hinterlegen.
Empfehlung zur Nutzungsvoraussetzung von Schießstätten (Stand 28.05.2020)

Die gesamte 6. Verordnung können Sie unter folgendem Link einsehen:
Sechste Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

Weitere Hinweise:

Wir empfehlen darüber hinaus die beim Sportbetrieb anwesenden Personen gemäß § 1 Abs. 5 Nr.2  6. SARS-CoV-2EindV zu erfassen.
Eine Vorlage zur Führung eines Anwesenheitsnachweises unter Beachtung der Hinweise zur Kontaktdatenerfassung bei der Corona-Bekämpfung ist unter folgendem Link zu finden:
Vorlage für Anwesenheitsnachweis (beschreibbar)
Vorlage für Anwesenheitsnachweis (doppelt)

Hinweise zur Kontaktdatenerfassung bei der Corona-Bekämpfung des Landesdatenschutzbeauftragten

Weiterhin hat Feinwerkbau einige Hinweise zur Reinigung bzw. Desinfektion von Sportwaffen zusammengefasst:
Empfehlung Reinigung und Desinfektion von Feinwerkbau-Sportwaffen (PDF Direktdownload)

Aktuelle Informationen können Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen:
Link zur Homepage vom Ministerium für Soziales - Coronavirus

 
24.05.2020  
16.05.2020


Bilder der Nienburger Schießstätte zu Corona Zeiten

Bilder
 

 
07.05.2020  
06.05.2020

Ab 13.05.2020 Nienburger Schießstand wieder geöffnet.
Update zum Konzept vom 04.05.2020

Konzept Corona neu.pdf

 

 
02.05.2020  
24.04.2020  
10.04.2020

Hallo Familien und Schützen,
ich hoffe ihr seid alle Gesund.
Ich wünsche euch ein erholsames Osterfest.

Gruß Holger  

Mit freundlichen Grüßen

 
03.04.2020

Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona
Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona.pdf
 

 
30.03.2020
  1. 25. März 2020

DOSB: Unterstützung wird auch für den Sport benötigt!

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat sich mit dem eindeutigen Appell an die Bundespolitik gewandt, den organisierten Sport in den mehr als 90.000 Sportvereinen Deutschlands, der wie alle anderen gesellschaftlichen Bereich mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise schwer zu kämpfen hat, in den geplanten Hilfspaketen zu berücksichtigen.

„Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden erhebliche gesellschaftliche, aber auch wirtschaftliche Konsequenzen bei unseren 90.000 Vereinen und Verbänden und ebenso bei unseren Athletinnen und Athleten sowie deren Trainerinnen und Trainern zur Folge haben. Das Ausmaß ist aktuell noch nicht ansatzweise absehbar. Auch wenn der organisierte Sport zahlreiche Eigenleistungen zur Bewältigung dieser Krise einbringen wird (wie etwa hohes ehrenamtliches Engagement), werden die Vereine und Verbände des gemeinnützigen Sports nicht ohne die Unterstützung von Bund, Land und Kommune überleben und weiterhin ihre umfangreichen und nicht verzichtbaren Leistungen für die Gesellschaft zur Verfügung stellen können.

Die Vereine und Verbände werden z.B. durch abgesagte Veranstaltungen, die Einstellung des Wettkampfbetriebs und fehlende Kurs- und Trainingsgebühren dramatische Einnahmeverluste haben. Dies wird für viele Vereine und Verbände zu einer existenziellen Bedrohung führen, zumal sie als gemeinnützigen Organisationen aus steuerrechtlichen Gründen keine Rücklagen bilden dürfen, so dass wegfallende Ertragsmöglichkeiten nicht aus eigenen Kräften ausgeglichen werden können.“

Deshalb fordert der DOSB von der Bundespolitik, die Rettungsmaßnahmen des Bundes auf SPORTDEUTSCHLAND auszuweiten und einen Notfallfonds für den Sport aufzulegen! 

Die komplette Meldung findet ihr hier: http://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=1445
 

 
29.03.2020

Aenderung der Regeln der Sportordnung des Deutschen Schuetzenbundes

Die technische Kommission des Deutschen Schützenbundes hat auf ihrer Sitzung am 07.03.2020 nachfolgende Änderungen festgelegt.

Zielhilfsmittel Frauenwertung Aenderung Sobi Zentelwertung Pistolengriff Schulterpolster Benelli Magazine elektron. Scheibe Probezeiten Irisblenden Schirmmuetzen  Pistolengriff Langw. Tarnkleidung Ordonnazgewehr Brille Matten Wertung Kinder

Quelle: DSB

 
25.03.2020

Covid-19: Information zur Schießstandnutzung in Sachsen-Anhalt

25.03.2020

Liebe Mitglieder,

vereinzelt erreichen uns Anfragen bezüglich der Nutzung von Schießständen im Rahmen der Landesverordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt.

Im folgenden zitieren wir den wesentlichen Wortlaut aus der aktuellen 2. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt mit Wirkung ab dem 25.03.2020:

"§6
Sportstätten und Sportbetrieb


(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, wird untersagt.
Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z. B. Fußball-und Tennishallen, Schießstände)."

Im übrigen galt der gleiche Wortlaut in der 1. Verordnung der Landesregierung unter §5.

Die gesamte 2.Verordnung können Sie unter folgendem Link einsehen:
Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

Aktuelle Informationen können Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen:
Link zur Homepage vom Ministerium für Soziales - Coronavirus

 
22.03.2020

Hallo Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder, 

auf Erlass unserer Landesregierung vom 18.03.20 sind bis auf Widerruf alle Sportveranstaltungen verboten. Aus diesem Grund verlängern wir auch die Einstellung aller Aktivitäten unseres Kreisverbandes bis auf Widerruf. Das gilt insbesondere auch für unsere Kreiswettkämpfe, Kreissitzungen und alle kulturellen Veranstaltungen.

Ich informiere, wenn eine entsprechende Änderung der Situation die Aufnahme unseres Vereinsbetriebes wieder ermöglicht.

Über sein Bedürfnis muss sich keine Schützenschwester oder Schützenbruder sorgen machen. Der Kreisverband wird auf Anforderung für den Zeitraum der Corona- Kriese eine Bestätigung über die Aussetzung des Schießbetriebes  ausstellen, wenn dies gefordert wird. Das Formular hierfür wird rechtzeitig bereitgestellt. Die bereits von Euch mitgeteilten Schießstandschließungen wurden bereits an das Ordnungsamt weitergeleitet.

Aktuelle Informationen über die momentane Situation können jederzeit unserer Internetseite entnommen werden.
Wir bitten um Verständnis. 

Bleibt alle gesund und behütet.

Mit freundlichen Grüßen
Fred Grüneberg
Kreisvorsitzender

 
16.03.2020

Keine Osterfeuer in diesem Jahr

16.03.2020

Aufruf des Ordnungsamtes der Stadt Nienburg (Saale)

 

Aus gegebenen Anlass und nach Absprache mit der Verwaltung des Salzlandkreises werden dieses Jahr keine Osterfeuer genehmigt.

 

Des Weiteren wird nochmals daraufhin gewiesen, dass Veranstaltungen jeglicher Art bei der Stadt Nienburg (Saale) anzuzeigen sind.

 

 

 
16.03.2020

Maßnahmen aufgrund Covid-19 für den Landeschützenverband Sachsen-Anhalt

16.03.2020

Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle des Landesschützenverbandes Sachsen-Anhalt in Barleben bleibt vorerst für den Publikumsverkehr in der Geschäftszeit geschlossen, da wir entsprechend des Appels der Landesregierung, soziale Kontakte zu reduzieren, handeln wollen. Die Geschäftsstelle bleibt telefonisch, per Mail oder postalisch erreichbar.

Landesmeisterschaften:
Die Sportleitung des Landesschützenverbandes hat sich aufgrund der Corona-Problematik entschieden, vorerst alle Landesmeisterschaften und Landeswettkämpfe bis einschließlich August abzusagen.

Wir empfehlen unseren Kreisverbänden ebenfalls, auf die Durchführung der Kreismeisterschaften für die betreffenden Disziplinen bis August zu verzichten.

weitere Landesmaßnahmen:
Weitere Landesmaßnahmen im Bereich Bildung, Jugend und Damen werden ebenfalls bis auf weiteres ausgesetzt.

 Das Präsidium

 
16.03.2020

Absage: Landesschützentag inkl. Königsschießen

16.03.2020

Aufgrund der aktuellen, nicht vorhersehbaren Entwicklung bei der Ausbreitung des Corona-Virus hat das Präsidium beschlossen, den diesjährigen Landesschützentag inklusive Königsschießen vom 27-29.03.2020 vollumfänglich abzusagen.

Die Delegiertenversammlung soll noch in diesem Jahr nachgeholt werden.
Eine entsprechende Einladung erfolgt fristgemäß, sofern wir einen gesicherten Nachholtermin haben.

Wir bedauern diesen Schritt ausdrücklich, jedoch haben der Gesundheitsschutz sowie das Ziel, die Ausbreitung von COVID-19 zumindest zu verlangsamen, höchste Priorität.
Damit tragen wir der derzeitigen gesundheitsgefährdenden Situation Rechnung und werden unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht.

Das Präsidium

 
16.03.2020

Hallo Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder, 

auf Grund der aktuellen Lage und auf Beschluss des Kreisvorstandes wird der Kreisverband Bernburg seinen Vereinsbetrieb vorerst bis zum 31.03.2020 vollständig einstellen. Das betrifft voranging den Damenpokalwettkampf in Baalberge.

In unserer Gesamtvorstandssitzung am 06.04.2020 werden wir dann auf der Grundlage behördlicher Anordnungen und/oder den Empfehlungen des Robert- Koch- Institutes entscheiden, ob weitere Kreisveranstaltungen stattfinden oder nicht.

Sollte die weitere Entwicklung eine Kreissitzung als Präsentsveranstaltung unmöglich machen, werden wir diese per E-Mail- Diskussion durchführen. 

Als Kreisvorsitzender möchte ich alle Vereine, die ihren Schiessbetrieb bereits eingestellt haben bzw. eine solche Maßnahme noch umsetzen werden bitten (es ist aber eigentlich eine Aufforderung) mir dies unverzüglich nach Beschluss per E-Mail mitzuteilen. Wichtig sind die Infos "Verein, Datum Beginn und Datum voraussichtliches Ende".

Ich werde jeweils nach einer solchen Mitteilung als Kreisvorsitzender unverzüglich Kontakt mit dem Ordnungsamt aufnehmen, damit dieser Umstand bei zu erbringenden Bedürfnisnachweisen berücksichtigt wird.

Dies geschieht auf Kreisebene!!! 

Als Kreisverband empfehlen wir unseren Mitgliedsvereinen zumindest alle die Aktivitäten auszusetzen bei denen erwartungsgemäß mehr als 50 Menschen zusammen kommen. Sollten erwartungsgemäß vor allem ältere Menschen oder Personen aus besonders gefährdeten Gebieten anwesend sein, empfehlen wir die Veranstaltung in jedem Fall abzusagen.

Mit unseren Maßnahmen reagieren wir auf uns vorliegende eindeutige Empfehlungen von amtlicher Seite und dem Robert- Koch- Institut. 

Aktuelle Informationen über die momentane Situation können jederzeit unserer Internetseite entnommen werden. 

Mit freundlichen Grüßen
Fred Grüneberg

Kreisvorsitzender
Kreisschützenverband Bernburg e.V.
Saaleweg 6
06425 Alsleben

 
13.03.2020

CORONA-VIRUS: AKTUELLE EMPFEHLUNG DES LSB SACHSEN-ANHALT

+++ Corona-Virus: Aktuelle Empfehlung des LSB Sachsen-Anhalt am 12. März veröffentlicht +++

+++ In diesem Zusammenhang sagt der KSB Salzland alle seine Veranstaltungen (Sportlerwahl, Übungsleiter-C Lerhgang, Zweifelderball-Turniere) im März ab. Die betroffenen Personen werden entsprechend informiert +++

In der am 12. März vom LSB Sachsen-Anhalt veröffentlichen Pressemitteilung heißt es: Die Ausbreitung des Corona-Virus hat neben den Auswirkungen auf unseren Alltag und die Wirtschaft inzwischen auch gravierende Auswirkungen auf den Sport und das Sporttreiben in Deutschland. Auch zahlreiche Sportvereine und -verbände in Sachsen-Anhalt sind bereits direkt von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virusinfektion bei Punktspielen, Wettkämpfen oder Trainingslagern betroffen.

Der Vorstand des LSB Sachsen-Anhalt steht diesbezüglich in ständigem Kontakt mit den zuständigen Ministerien und Behörden. Aktuell gibt er folgende Empfehlungen.
 

  1. Der LSB Sachsen-Anhalt fordert seine Mitgliedsvereine und -verbände auf, den Anordnungen der regionalen Gesundheitsbehörden bezüglich der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virusinfektion unbedingt Folge zu leisten.
  2. Der LSB Sachsen-Anhalt empfiehlt seinen Mitgliedsvereinen und -verbänden darüber hinaus zu prüfen, ob aktuell geplante Sportveranstaltungen und Lehrgängen stattfinden müssen bzw. ob eine Verschiebung möglich ist.
  3. Bezüglich der Schulschließungen in der Stadt Halle steht der Vorstand des LSB Sachsen-Anhalt in engem Kontakt mit Vertretern der Stadt Halle, um zu klären welche konkreten Auswirkung das auf den Sportbetrieb an den Sportschulen Halle hat.
    Das weitere detaillierten Vorgehen im Leistungssport wird mit den Bundesstützpunktleitern sowie den Kolleginnen und Kollegen des Trainerpools des LSB Sachsen-Anhalt beraten.

    Weitere Informationen zum Corona-Virus und zu Handlungsempfehlungen für Vereine und Verbände können auf der Homepage des LSB Sachsen-Anhalt eingesehen werden >> hier
    Quelle; KSB Bernburg

 
13.03.2020

Absage: H&N Mumpelcup

13.03.2020

Lieber Mitglieder und Gäste,

alle Sportveranstaltungen des Landesschützenverbandes sind freiweilige Veranstaltungen, bei dem jeder Sportler selbst entscheiden kann, ob er antritt oder der Veranstaltung fern bleibt.

Die Berichte rund um den Coronavirus wurden auch von unserer Seite in den letzten Tagen genau beobachtet. Dazu fanden auch Gespräche mit den verantwortlichen Behörden statt. Seitens des zuständigen Gesundheitsamtes gab es heute die ausdrückliche Empfehlung die Veranstaltung nicht durchzuführen.
Die Entscheidung den H&N Mumpelcup abzusagen ist der Landesjugendleitung nicht leicht gefallen.

Da der Landesschützenverband sich hier jedoch in der Verantwortung gegenüber der Schützen und auch den ehrenamtlichen Helfern sieht, wurde der Entschluss zur Absage der Veranstatlung getroffen.

Über einen möglichen Nachholtermin wird in den nächsten Wochen beraten.

Die Landesjugendleitung

 
13.03.2020

DSB: DSB-Präsidium sagt alle nationalen Wettkämpfe 2020 ab

13.03.2020

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie haben das Präsidium des Deutschen Schützenbundes zu einer drastischen, aber konsequenten Maßnahme veranlasst: Alle Deutschen Meisterschaften und weitere sportliche Veranstaltungen des DSB auf Bundesebene für das Jahr 2020, u.a. das Bundeskönigs- und Bundesjugendkönigsschießen, werden aufgrund des Coronavirus abgesagt.

Das Präsidium begründete dies vor allem auch mit der Problematik der DM-Zulassungen, da aufgrund der aktuellen Situation keine vorgeschalteten Meisterschaften der Untergliederungen stattfinden werden. „Zum einen kommen wir damit den Empfehlungen der Bundesregierung und des Robert-Koch-Institut´s nach und schützen unsere Mitglieder, zum anderen nehmen wir damit unseren Landesverbänden den Druck, die Qualifikationen durchzuführen, was in der aktuellen Lage nicht möglich ist“, sagt Vize-Präsident Sport Gerhard Furnier.

Ausgenommen von dieser Entscheidung ist die Deutsche Meisterschaft Bogen Mixed-Team im Rahmen von „Die Finals“ in Rhein-Ruhr (5.-7. Juni), bei der der DSB nicht selbst der Veranstalter ist!

Quelle: DSB

 
08.03.2020

Gedenken der Verstorbenen
wir gedenken des Schützenbruders

Am Sonntag den 08.03.2020 ist Reiner Stancyk im Alter von 63 Jahren nach schwerer Krankheit verstorben.
Wir werden das Wirken von Reiner Stancyk stets in ehrendem Andenken behalten.
Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und seiner Familie.

 
07.03.2020

Nienburger Frautagsfeier 2020

Zu den Festivitäten der Schützen in Nienburg gehört seit vielen Jahren der internationale Frauentag. Mit 27 Schützenschwestern und Frauen deren Männer Mitglied im Verein sind sowie Frauen die dem Verein nahestehen hatten sich angesagt.
Mit Kaffee und selbst gebackenen Kuchen der Schützenschwestern und zum späteren Abend mit Speisen vom Grill war es ein geselliger Tag im Vereinshaus.
Natürlich war auch das männliche Geschlecht bei die Festlichkeit gern gesehen.

Bilder
14.02.2020 Jahreshauptversammlung
Der neue Vereinsvorstand der Schützengilde Nienburg für die nächsten 4 Jahre setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsitzender                    Eberhard Marek
Stellvertreter                   Volker Gehrmann
Schatzmeister                  Guntram Kahse
Schießwart                       Joachim Wessollek
Schriftführer                    Anke Stanczyk
Technischer Mitarbeiter Roland Winterfeld
Freud- und Leidkasse      Joachim Wessollek
Böllerkommandant          Guntram Kahse

Rechnungsprüfer             Detlev Regel
Rechnungsprüfer             Peter Violka

Bilder
10.02.2020

Gedenken der Verstorbenen
wir gedenken des Schützenbruders
 

Fritz Mohs 

Am Montag den 10.02.2020 ist Fritz Mohs im Alter von 88 Jahren verstorben.
Fritz Mohs war Gründungsmitglied der Schützengilde Nienburg.
Er war ein Mitglied der ersten Stunde in der Funktion Vorstandsmitglied und Schießwart der Schützengilde.
Er war maßgeblich beteiligt am Aufbau der Schützengilde und des Nienburger Schießstandes.
2006 hat er seine Funktion als Schießwart im Alter von 75 Jahren beendet.
Bis zum ableben war er der Schützengilde immer verbunden.
Wir werden das Wirken von Fritz Mohs stets in ehrendem Andenken behalten.
Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und seiner Familie.

 
20.12.2019 Waffenrecht: DSB-Vizepräsident Recht
Walter Wolpert im Interview

AKTUELLESNews Waffg 20.12.2019.pdf

Quelle:

DSB