Aktuelles 2021 

 

03:12.2021

Aktuelles

15. Eindämmungsverordnung: Sport weiter möglich
Seit heute gilt in Sachsen-Anhalt die nunmehr 15. Landesverordnung zur Eindämmung des Corona-Virus. Die für den Sport und das Sportreiben in Sachsen-Anhalt wohl entscheidende Aussage ist: Der Sport im Verein bleibt weiterhin möglich! Lediglich die Bedingungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage verschärft. Für Wettkämpfe im Freien gilt weiterhin das 3G-Prinzip. Für Training im Freien sind keine Testungen der Teilnehmenden notwendig. Für Raumschießanlagen und teilgedeckte Schießanlagen gilt ab sofort ein verpflichtendes 2G-Zugangsmodell. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Text vom Landesschützenverbandes Sachsen-Anhalt e.V.

24.11.2021

Aktuelles

15. Eindämmungsverordnung: Sport weiter möglich

24.11.2021

Seit heute gilt in Sachsen-Anhalt die nunmehr 15. Landesverordnung zur Eindämmung des Corona-Virus. Die für den Sport und das Sportreiben in Sachsen-Anhalt wohl entscheidende Aussage ist: Der Sport im Verein bleibt weiterhin möglich! Lediglich die Bedingungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage verschärft. Für Wettkämpfe im Freien gilt weiterhin das 3G-Prinzip. Für Training im Freien sind keine Testungen der Teilnehmenden notwendig. Für Raumschießanlagen und teilgedeckte Schießanlagen gilt ab sofort ein verpflichtendes 2G-Zugangsmodell. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Hier die Regelungen im Einzelnen.
Maßgeblich für den Sport ist der § 11 „Sportstätten und Sportbetrieb“ der 15. Landesverordnung. Darin gibt es für den Sport im Freien keine Änderungen zur bisherigen Regelung. Er besagt, dass Training (organisierter Sportbetrieb) auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und mit Führen von Anwesenheitslisten ohne Testungen weiter stattfinden darf. Für die Durchführung von Wettkämpfen im Freien gilt die 3G-Regel (genesen, geimpft, getestet). Von der Testpflicht ausgenommen sind hier Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen (§2, Absatz 2).

Für den Sport in geschlossenen Räumen greift der § 2a der neuen Verordnung. Er schreibt abweichend vom Sport im Freien ein verpflichtendes 2G-Zugangsmodell für den organisierten Sportbetrieb in geschlossenen Räumen vor. Dies betrifft in unseren Fällen Raumschießanlagen (i.B. Druckluftstände) und teilgedeckte Schießstände. Zugang zum Indoor-Sport haben Erwachsene demnach nur, wenn sie geimpfte oder genesene sind. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unterliegen nicht dem 2G-Zugangsmodell und dürfen trotzdem beim Indoor-Sport dabei sein.

Die Freigabe der Sportanlagen und die Festlegung der Höchstbelegung erfolgt weiterhin durch den Betreiber der Sportanlage. Die Betreiber müssen weiterhin unsere Nutzungsvoraussetzungen erklären.

Die 15. Landesverordnung tritt heute in Kraft und ist bis einschließlich 15. Dezember 2021 gültig. Detaillierte

Formulierungen und Regeln für Sonderfälle entnehmt Ihr bitte der hier hinterlegten 15. Landesverordnung:

1637751918-.EindmmungsverordnungfrSachsenAnhalt.pdf

Text vom Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V.

16.10.2021

Bilder Böllerkommando Nienburg
zum 60 Geburtstag von Guntram Kahse

Bilder

 02.10.2021

Bilder
 1. Gilde Schützenabend 2021

Bilder Gilde Abend

Mit dem Gilde Abend wollen wir zukünftig den Mitgliedern und Gästen die Gelegenheit eröffnen einen Abend zwar ohne Musik aber mit Gesprächen und Unterhaltungen über Schützen- und Altagsfragen sich auszutauschen.
Mit Grillen und Abendessen begann ein frölicher, unterhaltsamer Abend der erst in der Mitternachtsstunde endete. Die Teilnehmer des Gildeabend waren begeistert wie dieser 1. Gildeabend ablief. Im kommen Jahr waren die Teilnehmer der Meinung Bilderpräsentationen mittels Bimer Bilder aus den vergangenen 30 Jahren zu zeigen und per Vortrag zu erläutern.
Andere Ideen zu diesem Gildeabend sind herzlich willkommen.

Eberhard Marek

11.09. und 25.09.2021

Bilder Schützenfest 2021

Koenigsschiessen

Bilder Königsschiessen

04.07.2021

Bilder zu den Arbeitseinsätze Mai- Juni- Juli

21.05.2021 Arbeitseinsatz Rasenmad des Schiessstandes

29.05.2021 Arbeitseinsatz 25m Stand Montage

02.06.2021 Arbeitseinsatz Sand

19.06.2021 Arbeitseinsatz Abbau Seilzuganlagen

21.06.2021 Arbeitseinsatz 50m Holzkugelfang

23.06.2021 Arbeitseinsatz 50m Bruestung bauen

23.06.2021 Arbeitseinsatz 50m Loecher bohren und Sand

23.06.2021 Arbeitseinsatz 100m Wall ausaesten

25.06.2021 Arbeitseinsatz 50 & 100m Kugelfang fertig

26.06.2021 Arbeitseinsatz 100m Gruenschnitt

03.07.2021 Arbeitseinsatz Hochblende 3

 

23.05.2021

Waffenrecht: Quelle DSB

Waffenrecht: Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse - Schlimmer geht immer

21.05.2021 15:34

Nachdem die Bundesregierung am 10. Mai einen Gesetzes-Entwurf „zur Verbesserungwaffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ vorgelegt hatte, den der DSB bereits scharf kritisierte (siehe Link unten), haben nun die drei relevanten Bundesrats-Ausschüsse Empfehlungen ausgesprochen, die in gleicher Weise zu kritisieren sind. Eine "Verschlimmbesserung" ist die Forderung, dass zukünftig der Sachbearbeiter der Waffenbehörde den Antragsteller einer Waffenerlaubnis ohne Grund auffordern kann, vorstellig zu werden, um diesen in wenigen Minuten psychologisch begutachten und einschätzen zu können. Der Druck auf den Sachbearbeiter, der diese fachliche Kompetenz gar nicht haben kann, steigt immens, das subjektive Empfinden entscheidet über Ablehnung oder Zustimmung. Besonders kritisch in den Bundesratsempfehlungen ist die Empfehlung, dass die Eignung durch den Antragsteller bei Erstantragstellung und bei jeder Verlängerung durch ein amtsärztliches, ärztliches oder fach-psychologisches Zeugnis auf Kosten der betroffenen Person zu belegen ist, wodurch es zu einer zusätzlichen, nicht tragbaren finanziellen und administrativen Mehrbelastung für Sportschützinnen und Sportschützen kommen würde. Eine positive Änderung in den Bundesratsempfehlungen fällt auf: Zu den in den früheren Entwürfen neu eingeführten "Mitteilungspflichten anderer Behörden" (§ 6b) haben sich die Ausschüsse des Bundesrats der DSB-Argumentation angeschlossen, indem sie schreiben „Die vorgesehenen Änderungen sind jedoch nicht sachgerecht, sondern unpraktikabel, unverhältnismäßig und stigmatisierend.“, was in der Deutlichkeit durchaus überrascht und letztlich für den gesamten Gesetzentwurf zusammenfassend festgehalten werden könnte. Denn die oben gemachten Ausführungen sind lediglich ein Auszug der aus DSB-Sicht nicht tragbaren Neuerungen des Gesetzentwurfs. Durch die geplanten Änderungen des Waffengesetzes sieht der DSB die berechtigten Interessen der 1,4 Millionen Sportschützinnen und Sportschützen im Deutschen Schützenbund als Legalwaffenbesitzer erheblich gefährdet. Dies hat der DSB auch in einem deutlichen Brief an den verantwortlichen Bundesinnenminister Seehofer zum Ausdruck gebracht und ein Ende dieses "Hau-Ruck-Verfahrens" zum Ende der Legislaturperiode gefordert. Im Austausch mit weiteren Interessenverbänden wird sich der DSB gegenüber den politischen Verantwortlichen in Berlin weiter mit aller Kraft gegen diese unsäglichen Änderungen wehren, die inhaltlich-sachlich nicht sinnvoll und nachvollziehbar, sondern taktisch im Hinblick auf die nächste Bundestagswahl zu sehen sind – zu Lasten der legalen Waffenbesitzer, die auch Wähler sind.

Weiterführende Links Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat
DSB-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vom 10. Mai

24.04.2021

Schiessbetrieb in Nienburg

Liebe Mitglieder und Sportschützen,

Leider müssen wir, nachdem der Bundestag am 22.04.2021 das überarbeitete Gesundheitsgesetz beschlossen hat, die Nienburger Schiessstätte schließen.

Der Inzidenzwert im Salzlandkreis liegt heute am 24.04.2021 bei 148. Bei dieser Inzidenz ist der Schiessstand nur für Individual-Training (max. 2 Personen) nach schriftlicher Voranmeldung www.schuetzen-nienburg.de/ geöffnet.
Bitte das Formular "Individualtraining" ausfüllen und senden. Ihr bekommt eine Antwort.

Sollte im Salzlandkreis die Inzidenz unter 100 fallen kann der Schiessstand wieder für 5 Personen geöffnet werden.
Infos ständig aktuell unter www.schuetzen-nienburg.de/

Im rechten grauen Feld sind die Links für die jetzt geltenden Maßnahmen der Behörden.

Links:

Bekanntmachung SazlandkreisInzidenzwert SKL
11.VO SARS Covid 19 - 27.03.21Bekanntmachung DSB
BMI Fragen-Antworten
Verhaltensregeln NienburgFormular Individualtraining



Vereinsvorsitzender
Eberhard Marek

24.03.2021

Schiessbetrieb und Wettbewerbe unter Corona Bedingungen

Liebe Mitglieder und Sportschützen,

Leider mussten wir die angesetzten Wettbewerbe am 27.03. am 03.04. und am 10.04.2021
stornieren.
Wir hatten gehofft, dass nach der Ministerkonferenz am 22.02.2021 für uns als Vereine, mit offenen Schiessständen, die Corona Verhältnisse sich bessern.

Wir können momentan nur am Wochenende das Individualtraining anbieten mit Voranmeldung und nicht mehr als 5 Personen aus 2 Haushalten.

Habt Geduld es kommen auch wieder bessere Zeiten für uns Schützen bleibt bis dahin Gesund.

Eberhard Marek

14.03.2021

Schiessbetrieb unter Corona Bedingungen

Die zentralen Festlegungen aus dem Beschluss sind folgende.pdf

09.03.2021

Aktuelles05.03.2021
Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft 2021

Durch die Absage der Landesmeisterschaften 2021, ist auch der Qualifikationsweg für die Deutschen Meisterschaften in diesem Jahr ein anderer als üblich. Die Ergebnisse zum Erreichen der Limitzahlen für die Zulassung zur Deutschen Meisterschaft sollen in erster Linie bei den Kreismeisterschaften ermittelt werden. Der Landesschützenverband ist sich auch darüber bewusst, dass in wenigen Kreisverbänden nicht in jeder Disziplin eine Kreismeisterschaft ausgetragen wird. Hierzu wurden bereits die Kreissportleiter befragt, in welchen Disziplinen ihr Kreisverband eine entsprechende Meisterschaft plant.

Darüber hinaus ist es notwendig, dass wir wissen, welche Schützen überhaupt Interesse daran haben, sich für die deutsche Meisterschaft zu qualifizieren. Mit diesen Daten und denen der Kreisschützenverbände können wir dann ermitteln, in welchen Disziplinen seitens des Landesschützenverbandes noch Handlungsbedarf besteht, damit jeder Schütze im Land die Möglichkeit erhält, sich zu qualifizieren.

Die Meldungen für die Deutschen Meisterschaften erfolgen vom Verein über die Kreisschützenverbände und den Landesverband zum Deutschen Schützenbund. Die Kreise sind angehalten, ihre Kreismeisterschaften in Schusszahl und Wertung entsprechend der vom DSB geforderten Normen durchzuführen.
Zur Orientierung für die Sportler sind diese Informationen folgendem Dokument zu entnehmen:

Schusszahlen und Wertung Qualifikation Deutschen Meisterschaft

Alle Interessenten für eine Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften müssen sich unter folgendem Link Anmelden. Die Anmeldung muss bis zum 05.04.2021 erfolgen! Schützen die für mehrere Vereine an der Deutschen Meisterschaft teilnehmen wollen, melden sich bitte mit ihren entsprechenden Mitgliedsnummern mehrfach an.

Anmeldung Interesse zur Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften

WICHTIG: Sportler, die sich nicht über obigen Link anmelden, werden bei der Meldung zur DM nicht berücksichtigt.

04.03.2021

Corona Stufenöffnungsplan

Erläuterungen zum ÖffnungsstufenplanGrafik Stufenplan

15.02.2021

Landesmeisterschaften 2021

Absage aller Landesmeisterschaften des Jahres 2021.pdf

14.02.2021

Deutscher Schützenbund - Bundesssportleitung

Verfasser: FURNIER Gerhard, Vizepräsident Sport

Januar

2021-1

Hinweise zur Erreichung der Ringzahlen zur Meldung DM 2021
Hinweis aus der Bundessportleitung

Auf Grund der momentanen Pandemiesituation ist es in den Landesverbänden nicht möglich, die in der Sportordnung 0.9.3.3 – Deutsche Meisterschaft geforderte Landesmeisterschaft in allen Fällen durchzuführen. Aus diesem Grund wird die gelb hinterlegte Regel für 2021 aufgehoben. Näheres dazu werden in den BA´s besprochen.

Zulassung DM 2021 18.01.2021.pdf
12.02.2021

Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - Update zur 4. Änderungsverordnung vom 12.02.2021

12.02.2021

Bei der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Verbindung mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit Gültigkeit bis 10.03.2021 bleibt unser Sportbetrieb unberührt von weiteren Einschränkungen.

Die Regelungen für den Individualsport (allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand) bleiben bis zum 10.03.2021 bestehen. Die Nutzung der Schießanlagen bedarf weiterhin der Zustimmung der Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren.

Empfehlung zur Nutzungsvoraussetzung von Schießstätten (Stand 15.12.2020)

Im Folgenden möchten wir auf einige Sachverhalte hinweisen:

Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle in Barleben bleibt weiterhin für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
Sollten Sie ein wichtiges Anliegen haben, so können Sie einen Besuchstermin mit dem jeweiligen Ansprechpartner telefonisch vereinbaren.

Was ist unter Individualsport zu verstehen?
Unter Individualsport sind alle Sportarten zu verstehen, die als individuelles Training allein oder zu zweit möglich sind. Dazu gehört auch der Schießsport. Es ist nun gemäß Klarstellung des Ministeriums geregelt, dass Individualsport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportstätten erfolgen darf, sofern dieser allein, zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Hausstandes durchgeführt wird.

Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Betreiber der Sportstätte die Nutzung der Sportstätte freigibt, sowie weitere Vorgaben erfüllt.

Die Klarstellung des Ministeriums mit weiteren Hinweisen zur Durchführung finden Sie im folgenden Schreiben: 
Klarstellung - Individualsport (Ministerium für Inneres und Sport)

Wichtig: zu beachten sind weiterhin die jeweiligen kommunalen Verordnungen und Hinweise sowie die etwaige Einschränkung des Bewegungsradius.

Wir freuen uns, dass das Ministerium dem Weg des organisierten Sports folgt und damit das Betreiben risikoarmer Sportarten mit Einschränkungen weiterhin ermöglicht.

 

Aktuelle Informationen können Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen:
Link zur Homepage vom Ministerium für Soziales - Coronavirus

 

Weitere Hinweise:

Weiterhin hat Feinwerkbau einige Hinweise zur Reinigung bzw. Desinfektion von Sportwaffen zusammengefasst:

Empfehlung Reinigung und Desinfektion von Feinwerkbau-Sportwaffen (PDF Direktdownload)

Hinweise der GEMA

15.01.2021

Neues Formular für waffenrechtliche Bedürfnisse

15.01.2021

Ab sofort ist ein neues Antragsformular für waffenrechtliche Bedürfnisse verfügbar. Es umfasst auch die neuen Änderungen des Waffengesetzes, welches seit dem 1. September 2020 gültig ist. Für neue Anträge ist ausschließlich das neue Formular zu nutzen.

In dem neuen Formular sind viele Regelnummern des DSB und wesentliche Regelnummern der Liste B entsprechend der beantragten Waffe hinterlegt.
Sollte einmal keine Übereinstimmung erfolgen, so kann der vorhandene Text einfach überschrieben werden. Das neue PDF kann direkt am Computer ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Vorher sollte das Formular jedoch heruntergeladen werden. Zum Ausfüllen des Dokuments empfehlen wir den Adobe Reader zu verwenden.

Dem Antrag beizufügen ist künftig auch eine Kopie des Schützen- und Wettkampfpasses.

Neuer Bedürfnisantrag mit Erläuterungen (beschreibbares PDF)

 

11.01.2021

Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - Update zur 2.Änderungsverordnung vom 08.01.2021

10.01.2021

Bei der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Verbindung mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit Gültigkeit vom 11.01. - 31.01.2021 bleibt unser Sportbetrieb weitgehend unberührt von weiteren Einschränkungen.

Das Training von Kleingruppen bis zu 5 Personen mit Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres bleibt weitherhin untersagt. Die Regelungen für den Individualsport (allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand) bleiben bis zum 31.01.2021 bestehen. Die Nutzung der Schießanlagen bedarf weiterhin der Zustimmung der Betreiber.Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren.

Empfehlung zur Nutzungsvoraussetzung von Schießstätten (Stand 15.12.2020)

Im Folgenden möchten wir auf einige Sachverhalte hinweisen:

Wettkampfbetrieb:
Zum Wettkampfbetrieb werden wir in Kürze neue Informationen auf der Webseite des Landesschützenverbandes bereitstellen.

Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle in Barleben bleibt weiterhin für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
Sollten Sie ein wichtiges Anliegen haben, so können Sie einen Besuchstermin mit dem jeweiligen Ansprechpartner telefonisch vereinbaren.

Was ist unter Individualsport zu verstehen?
Unter Individualsport sind alle Sportarten zu verstehen, die als individuelles Training allein oder zu zweit möglich sind. Dazu gehört auch der Schießsport. Es ist nun gemäß Klarstellung des Ministeriums geregelt, dass Individualsport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportstätten erfolgen darf, sofern dieser allein, zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Hausstandes durchgeführt wird.

Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Betreiber der Sportstätte die Nutzung der Sportstätte freigibt, sowie weitere Vorgaben erfüllt.

Die Klarstellung des Ministeriums mit weiteren Hinweisen zur Durchführung finden Sie im folgenden Schreiben: 
Klarstellung - Individualsport (Ministerium für Inneres und Sport)

Wichtig: zu beachten sind weiterhin die jeweiligen kommunalen Verordnungen und Hinweise sowie die etwaige Einschränkung des Bewegungsradius.

Wir freuen uns, dass das Ministerium dem Weg des organisierten Sports folgt und damit das Betreiben risikoarmer Sportarten mit Einschränkungen weiterhin ermöglicht.

Aktuelle Informationen können Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen:
Link zur Homepage vom Ministerium für Soziales - Coronavirus

Weitere Hinweise:

Weiterhin hat Feinwerkbau einige Hinweise zur Reinigung bzw. Desinfektion von Sportwaffen zusammengefasst:

Empfehlung Reinigung und Desinfektion von Feinwerkbau-Sportwaffen (PDF Direktdownload)

Hinweise der GEMA

09.01.2021

Seilzuganlagen

Am Samstag fand die erste Bauberatung zur Montage der 3 neuen 25m Seilzuganlagen
statt. Die Montage erfolgt mittels der Mitglieder der Schützengilde Nienburg.
Wir werden zu den anstehenden Arbeitseinsätzen euch rechtzeitig informieren.
Der Vorstand

 

08.01.2021

9-2 SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen

9._VO_Lesefassung_8.1.2021.pdf

 

16.12.2020

Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen

Neunte SARS-CoV-2 Verordnung